Bin ich hier richtig?
Hier erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Anliegen richtig sind.
Was macht das Jobcenter?
Das Jobcenter hilft Ihnen, wenn Sie Bürgergeld (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) erhalten oder beantragt haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, Wege zu finden, wie Sie wieder Arbeit bekommen und Ihren Lebensunterhalt damit wieder selbst verdienen können. Wir helfen Ihnen auch dabei, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln.
Weitere Fragen und Antworten:
Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld I wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Hierfür können Sie sich online, schriftlich oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend/arbeitslos melden sowie telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei). Für die online Arbeitslosmeldung und weitere Infos zum Arbeitslosengeld I können Sie auch die e-Services der Agentur für Arbeit nutzen. Diese finden sie hier:
Den Antrag auf Bürgergeld können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus über jobcenter.digital stellen:
Für die Wohnungssuche sind Sie selbst verantwortlich. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, prüfen wir, ob das Wohnungsangebot unseren Angemessenheitskriterien entspricht. Liegt die Wohnung im angemessenen Rahmen, können wir bei gegebenem Leistungsanspruch die Wohnkosten übernehmen.
Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständige Wohngeldbehörde.
Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse:
Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse:
Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt.
Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche?
Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde:
Sie haben eine „Duldung“ aber keine Aufenthaltsgenehmigung?
Dann ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner:
Für alle Fragen und die Beratung zur Berufsorientierung hilft Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt ist oder Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Grundsicherung Ihr richtiger Ansprechpartner.
Für alle Fragen zur Scheidung und Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.
BAföG beantragen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bundesausbildungsförderungsgesetz-Amt (BAföG).
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Der beste, schnellste und sicherste Weg ist der digitale. Über die JC App können Sie nach erfolgreicher Registrierung alle Anträge online stellen, angeforderte Unterlagen hochladen und den zuständigen Sachbearbeiter über den Postfachservice direkt anschreiben.
Auf allen Schreiben ist außerdem die direkte Durchwahl des zuständigen Mitarbeitenden hinterlegt. In den Fällen, in denen Sie den Mitarbeitenden nicht erreichen, steht Ihnen auch unser Telefonservice unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache mit einem Termin möglich, dies erspart Ihnen Wartezeiten und ermöglicht uns eine Vorbereitung auf Ihren Gesprächswunsch. Nutzen Sie hierfür bitte die Online Terminbuchung.
Bei sehr dringenden Anliegen können Sie auch während unserer Öffnungszeiten ohne Termin vorsprechen.