Mitteilung von Änderungen


Grundsätzlich gilt:

Wer Sozialleistungen beantragt oder laufend bezieht, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, unverzüglich zu unterrichten. Entsprechende Antragsvordrucke finden Sie hier:

Antragsvordrucke

Da die Änderungen, die sich nach der Antragstellung oder Bewilligung von Leistungen ergeben können, vielschichtig sind, werden nachfolgend beispielhaft Änderungen aufgeführt, die Einfluss auf die Leistungsansprüche haben.

Auszug eines Mitglieds aus der Bedarfsgemeinschaft
Abmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen

Zuzug eines Mitglieds in die Bedarfsgemeinschaft
Anmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen, Antragsvordrucke einschließlich Anlagen unter Berücksichtigung des weiteren Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen und Angaben belegen, wenn z. B. Einkommen erzielt wird.

Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft
Mitteilung vor Umzug notwendig, Zusicherung des Jobcenters ist erforderlich, wenn weiterhin Leistungen bezogen werden, dann: Mietvertrag vorlegen und Höhe der Miete, Nebenkosten und Heizkosten nachweisen (z. B. Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters), nach Umzug Meldebescheinigung vorlegen.

Beantragung einer Rente
Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Rententrägers beifügen.

Bewilligung einer Rente
Bewilligungsbescheid des Rententrägers

Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Übergangsgeld
Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Trägers beifügen.

Bewilligung von Sozialleistungen
Bewilligungsbescheid des Trägers

Unterhaltszahlungen
Nachweis über die Höhe der Zahlung und das Datum des Zahlungseingangs vorlegen, z. B. Kontoauszug.

Schwangerschaft
Mutterpass vorlegen

Aufnahme einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Tätigkeit
Arbeitsvertrag, nach Erhalt Lohnabrechnung oder Einkommensbescheinigung vorlegen.

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Vordruck EKS ausfüllen und das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungsabschnitt schätzen.

Erstattung aus Lohnsteuerjahresausgleich
Steuerbescheid vorlegen und nachweisen, wann die Zahlung zugeflossen ist, z. B. Kontoauszug.

Erbschaft
Erbschein vorlegen

Gewinn
Höhe und Datum des Zuflusses nachweisen, z. B. durch Kontoauszug.

Sonstige Einkommen wie z. B. Zinseinnahmen usw.
Art und Höhe des Einkommens nachweisen und Zufluss belegen, z. B. Kontoauszug.

Änderung in den persönlichen Verhältnissen, wie Heirat, Scheidung, Kindesgeburt
Urkunde vorlegen und ggf. Angaben im Antrag und in den Anlagen ergänzen/ ändern.

Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen
Abrechnung vorlegen

Änderung der Höhe der Miete, Nebenkosten oder Heizkosten
Bestätigung bzw. Abrechnung des Vermieters o. ä.

Hinweis

Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen, führt dies dazu, dass Sie die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zu erstatten haben und dass gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden könnte.