Rehabilitierende und Schwerbehinderte
Reha-Ansprechstelle gemäß § 12 SGB IX
Schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden benötigen im Berufsleben eine besondere Unterstützung. Wir helfen Ihnen beim Einstieg ins Berufsleben und informieren Sie darüber, wie Sie Ihren Arbeitsplatz genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Gemäß § 12 SGB IX sind die Rehabilitationsträger, Jobcenter und Integrationsämter verpflichtet durch geeignete Maßnahmen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten zu unterstützen.
Die Ansprechstelle (§12 SGB IX) zur Unterstützung der frühzeitigen Erkennung von Rehabilitationsbedarf ist die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar. Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Braunschweig wird für Sie den Kontakt herstellen. Alternativ können Sie sich per E-Mail an Braunschweig-Goslar.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de wenden.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie vertraulich und individuell.