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Antrag auf Bürgergeld

Ihren Antrag auf Bürgergeld können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich per Post, sowie online über Jobcenter.digital oder über unsere Jobcenter-App stellen. Ferner haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.

Jobcenter.digital Jobcenter App

Infos zur Antragstellung über Jobcenter.digital finden Sie auch hier:

Info-Flyer (PDF) Info-Seite

Allgemeine Infos zum Bürgergeld:

Broschüre (PDF)
externer Link zum YouTube Video
(das Bild verlinkt zum YouTube Video)

Was passiert nach der Antragstellung?

Nachdem Sie Ihren Antrag formlos gestellt haben, wird dieser an Ihre zuständige Ansprechperson im Jobcenter weitergeleitet. Diese Person meldet sich innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Im ersten Gespräch werden gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen persönlichen Daten aufgenommen – von Ihnen und den Personen, mit denen Sie zusammenleben (das nennt man Bedarfsgemeinschaft).

Außerdem sprechen Sie über alles, was für die finanzielle Unterstützung wichtig ist. Danach bekommen Sie die passenden Antragsformulare – entweder direkt im Gespräch oder per Post nach Hause. Sie können die Formulare auch selbst online auf Jobcenter.digital herunterladen.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Anträge und die nötigen Unterlagen (als Kopie) auf einem der oben genannten Wege zurück. Wenn alle wichtigen Informationen und Unterlagen vollständig da sind, wird Ihr Antrag schnell bearbeitet. Zum Thema Beratung und Vermittlung erhalten Sie einen gesonderten Termin.

Begriffserklärung

Beispiele für eine Bedarfsgemeinschaft:

  • Ehegatten, Lebenspartner
  • Kinder des Antragsstellers oder dessen Partnerin/Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im selben Haushalt

Beispiele für eine Haushaltsgemeinschaft:

  • sonstige Verwandte und Verschwägerte z.B. Großeltern und Enkelkinder, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen
  • nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben
  • Pflegekinder und Pflegeeltern,
  • Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben

Arbeitspaket SGB II

Sagen Sie uns, was Sie sich für Ihre berufliche Zukunft wünschen. Dafür gibt es das Arbeitspaket SGB II. In diesem Arbeitspaket können Sie aufschreiben, was Ihnen bei der Arbeit wichtig ist.

Diese Informationen helfen uns, passende Angebote für Sie zu finden. Im ersten Gespräch mit Ihrer Ansprechperson sprechen Sie über Ihre Wünsche und Ziele. Gemeinsam planen Sie den Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Sie können auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.