Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld
Das Grundsicherungsgeld ersetzt das bisherige Bürgergeld ab dem 1. Juli 2026. Mit dem Grundsicherungsgeld werden bestehende Regelungen weiterentwickelt, um die Unterstützung klar mit verbindlichen Mitwirkungspflichten zu verbinden. Das bedeutet, dass Förderungen auch zukünftig möglich sind, aber stärker darauf geachtet wird, dass Vereinbarungen eingehalten werden.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung strengerer Konsequenzen für diejenigen, die nicht mitmachen. Wer eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder sich nicht nachweislich um Arbeit bemüht, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bisher. Der Regelbedarf wird dann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen werden, allerdings nur im angemessenen Rahmen. Ist eine Wohnung auf Dauer zu teuer, kann es notwendig werden, die Kosten zu senken. Das kann zum Beispiel durch einen Umzug oder andere Maßnahmen erfolgen.
Für vorhandenes Vermögen gelten künftig angepasste Freibeträge, die sich nach dem Lebensalter richten. Die Höhe richtet sich nach dem Lebensalter:
| Lebensalter | Höhe des Vermögens |
| bis 30 Jahre | 5.000,00 Euro |
| bis 40 Jahre | 10.000,00 Euro |
| bis 50 Jahre | 12.500,00 Euro |
| über 50 Jahre | 20.000,00 Euro |
Die neuen Regeln sind am 22.04.2026 im Bundesgesetzblatt – Teil I verkündet worden und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Mit dem Grundsicherungsgeld wird noch stärker darauf geachtet, dass Sie aktiv mitwirken. Achten Sie darauf, Termine einzuhalten, vereinbarte Schritte umzusetzen und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen, um Nachteile bei Ihren Leistungen zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es ist auch möglich, viele Anliegen online zu klären, zum Beispiel Anträge zu stellen oder Unterlagen zu übersenden, indem Sie den Service von Jobcenter Digital nutzen.