Jobcenter Braunschweig: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform erforderlich


Das Jobcenter Braunschweig weist darauf hin, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) derzeit noch nicht elektronisch abgerufen werden können.

 

Leistungsbeziehende werden daher weiterhin gebeten, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zeitnah in Papierform beim Jobcenter Braunschweig einzureichen.

 

Die Vorlage der Bescheinigung in Papierform ist auch dann erforderlich, wenn grundsätzlich eine elektronische Übermittlung oder ein elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten vorgesehen ist. Aufgrund der derzeit technischen Voraussetzungen kann das Jobcenter Braunschweig noch nicht die elektronisch bereitgestellten Daten zugreifen.

 

Die Regelung gilt bis auf Weiteres. Sobald ein elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen möglich ist, werden die Leistungsbeziehenden informiert.


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